Hausordnung

Unser Grundsatz im Umgang miteinander lautet: 
Wir arbeiten zusammen, sind höflich und nehmen Rücksicht auf die anderen.

1 Unterricht und Schulbesuch

1.1 Der Unterricht beginnt pünktlich. Ist 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsunde noch keine Lehrkraft in der Klasse, meldet dies die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher im Sekretariat.

1.2 Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, pünktlich und regelmäßig am Unterricht teilzunehmen.

1.3 Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingendem Grund am Besuch des Unterrichts gehindert, ist dies unverzüglich vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde dem Sekretariat der Schule entsprechend dem aktuellen Entschuldigungsmodus mitzuteilen. Schülerinnen und Schüler, die in einer Berufsausbildung stehen oder ein Praktikum absolvieren, müssen auch die jeweilige Einrichtung benachrichtigen.

1.4 Eine Befreiung von Einzelstunden genehmigt der betroffene Fachlehrer bzw. die Fachlehrerin, für bis zu zwei aufeinander folgende Unterrichtstage der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin. In allen übrigen Fällen entscheidet die Schulleitung. Ist aus triftigen Gründen eine Beurlaubung erforderlich, muss diese zuvor rechtzeitig i.d.R. schriftlich beim Klassenlehrer/ bei der Klassenlehrerin beantragt und genehmigt werden. Gründe für eine Beurlaubung sind abschließend in der Schulbesuchsverordnung Baden-Württemberg aufgeführt.

2 Verhalten im Schulbereich

2.1 Den Anweisungen des gesamten Schulpersonals ist Folge zu leisten.

2.2 Für das Verhalten bei Gefahr gibt die Alarmordnung Auskunft. Die Fluchtwege sind ausgeschildert

2.3 Unfälle, die auf dem Schulweg, dem Schulgelände oder im Schulhaus geschehen, müssen sofort dem Sekretariat gemeldet werden.

2.4 Ansteckende Krankheiten im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (auch in der Familie) sind meldepflichtig.

2.5 Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen ist verboten.

2.6 Das Rauchen/Vapen ist im gesamten Schulhaus verboten. Auf dem Schulgelände ist das Rauchen /Vapen nur in dem hierfür vorgesehenen Raucherbereich gestattet. Für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren besteht auf dem gesamten Schulgelände Rauch-/Vapeverbot.

2.7 Wir sind eine moderne digitale Schule. Für das Arbeiten im Unterricht wird i.d.R. den Schülerinnen und Schülern ein mobiles Kommunikationsgerät (z.B. Tablet) zur Verfügung gestellt. Dieses wird nach Maßgabe der jeweiligen Fachlehrkraft im Unterricht eingesetzt.

2.8 Während des Unterrichts ist die Benutzung von privaten mobilen Kommunikationsgeräten wie z.B. Handys, Smartphones, Tablets grundsätzlich verboten. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Einzelgenehmigung durch die jeweilige Fachlehrkraft, z.B. für die konkreten Unterrichtszwecke der aktuellen Unterrichtsstunde.

2.9 Mobile Kommunikationsgeräte sind im gesamten Schulgebäude so zu schalten und zu benutzen, dass von ihnen keine Beeinträchtigungen ausgehen.

2.10 Bei Prüfungen, Klassenarbeiten, Tests oder Klausuren gilt das Mitführen eines mobilen Kommunikationsgeräts als Täuschungsversuch. Um Missverständnissen vorzubeugen, wird empfohlen, in diesen Situationen die Geräte vollständig auszuschalten und verschlossen in der Schultasche aufzubewahren. Weitergehende Regelungen in Prüfungsordnungen bleiben hiervon unberührt3 Unterrichtsräume

2.11 Bei Verstößen nach den Absätzen 2.7 bis 2.10 dürfen die Geräte eingesammelt werden. Schülerinnen und Schüler erhalten das Gerät nach dem Unterricht wieder ausgehändigt.

2.12 Alle, die mit einem mobilen Kommunikationsgerät oder einem anderen technischen Gerät nicht genehmigte Ton- oder Bildaufnahmen im Schulgebäude oder im Rahmen schulischer Veranstaltungen fertigen und/oder diese im Internet oder auf sonstige Weise veröffentlichen, erhalten ein dauerndes Verbot für private mobile Kommunikationsgeräte an der Käthe-Kollwitz-Schule. Weitergehende schulische Sanktionen sowie strafrechtliche oder zivilrechtliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

2.13 Es ist verboten, nicht genehmigte Ton- oder Bildaufnahmen des Online-Unterrichtsangebotes zu fertigen und/oder das Online-Unterrichtsangebot im Internet oder auf sonstige Weise zu veröffentlichen. Nicht am Unterricht beteiligten Personen (z.B. Eltern, Geschwister) darf die Teilnahme an digitalen Unterrichtsangeboten, die z.B. per Videokonferenz stattfinden, nicht ermöglicht werden.

3 Unterrichtsräume

3.1 Für die Ordnung in den Unterrichtsräumen sind alle Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Die Lehrkräfte werden bei ihrer Kontrolle durch die Klassenordnerinnen und Klassenordner unterstützt. Dies gilt insbesondere, wenn die Klasse den Unterrichtsraum verlässt.
In den Fachräumen gelten zusätzliche Regelungen.

3.2 In den Pausen und in der Mittagspause ist es den Schülerinnen und Schülern freigestellt, sich auf dem Schulgelände oder in den Klassenzimmern aufzuhalten. Die Fachräume sind von dieser Regelung ausgenommen.

3.3 Wer Inventar vorsätzlich beschädigt oder verschmutzt, z.B. auch durch Kaugummi, haftet für den entstandenen Schaden. Klassenräume, Flure und Toiletten müssen sauber gehalten werden.

3.4 Im gesamten Schulbereich wird der anfallende Müll – wie auf Schautafeln gezeigt – getrennt. Die zu beachtenden Grundsätze werden zu Schuljahresbeginn vom Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin erläutert.

4 Aushänge

4.1 Grundsätzlich sind Aushänge im Schulhaus nur mit Genehmigung der Schulleitung möglich.

4.2 Aushänge, mit denen sich die SMV an die Schülerschaft wendet, die Vorhaben, Termine der SMV oder allgemeine Bekanntmachungen betreffen, bedürfen keiner Genehmigung. Die Schulleitung ist jedoch über diese Aushänge zu informieren und kann gegebenenfalls ihr Veto einlegen.

4.3 Aushänge am SMV-Brett bedürfen der Zustimmung durch die SMV.

5 Gestaltung des Schulgebäudes und des Schulgeländes

Die Schulleitung begrüßt jede Initiative, die Unterrichtsräume oder Flure künstlerisch zu gestalten. Diesbezügliche Planungen und Projekte sind vorher mit der Schulleitung zu besprechen und von dieser zu genehmigen.

Bruchsal, 01.08.2024                                                             gez. Hans-Peter Kußmann

                                                                                                           Schulleiter