Informationen zur dreijährigen Berufskolleg für Sozialpädagogik, praxisintegriert (BKSPIT)-PIA

Welches Ziel verfolgt die Ausbildung im dreijährigen Berufskolleg für Sozialpädagogik?
Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) befähigt dazu,
Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen
sozialpädagogischen Bereichen selbständig und eigenverantwortlich als Erzieherin
oder Erzieher tätig zu sein. Die Schule vermittelt gemeinsam mit der Ausbildungseinrichtung die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz. Darüber hinaus führt sie die Allgemeinbildung weiter und ermöglicht durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung den Erwerb der Fachhochschulreife. Rechtliche Grundlage für die Ausbildung ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Kultusministeriums
über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik (praxisintegriert) in der geltenden Fassung.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2000 Stunden. (wöchentlich 2 Tage praktische Ausbildung, zuzüglich Praxisblöcke). Sie findet auch in der unterrichtsfreien Zeit statt. Der vom Träger gewährte Jahresurlaub kann nur in den Ferien genommen werden.

Bei freiwilliger Teilnahme am Zusatzunterricht Mathematik während der dreijährigen schulischen Ausbildung und bei erfolgreich abgeschlossener Zusatzprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik kann die Fachhochschulreife erworben werden.

Das über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung ausgestellte Zeugnis berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatliche anerkannte Erzieherin“/ „staatlich anerkannter Erzieher“ zu führen.
Welche Fächer werden unterrichtet?
1. Pflichtbereich  
   1.1 Fächer: Religionslehre/Religionspädagogik
Deutsch
Englisch     
   1.2 Handlungsfelder    1) Berufliches Handeln theoretisch und methodisch fundieren
2) Erziehung und Betreuung gestalten
3) Bildung und Entwicklung fördern I
4) Bildung und Entwicklung fördern II
5) Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen
6) Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln
7) Sozialpädagogisches Handeln
2. Wahlpflichtbereich Sport- u. Ernährungspädagogik
Musik und Rhythmik
Forschen und Experimentieren
3. Wahlbereich Mathematik (Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife)
4. Arbeitsgemeinschaften   z.B. Erste Hilfe am Kind
Die Lehrpläne zu die angegebenen Fächern finden Sie unter folgendem Link:
Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert)


Welche Leistungen kann ich während der Ausbildung erwarten?
  • Der Träger zahlt der Schülerin/dem Schüler eine Ausbildungsvergütung. Einzelheiten zur Ausbildungsvergütung, Zulagen, Urlaub etc. sind beim Träger zu erfragen.
  • Es besteht Sozialversicherungspflicht.
  • Urlaubstage gemäß Tarif (Der Urlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen und zu gewähren)
  • Schülerausweis
Was kann ich mit dieser Ausbildung erreichen?
Nach erfolgreicher Beendigung der dreijährigen schulischen Ausbildungszeit ist die Schülerin/der Schüler berechtigt, sich „Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher“ zu nennen und in den verschiedensten sozialpädagogischen Einrichtungen zu arbeiten.

Berufsfelder, in denen staatlich anerkannte Erzieher und Erzieherinnen arbeiten, sind Gruppen von Kindern oder Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen, in denen die Erziehung des Elternhauses ergänzt und unterstützt oder ersetzt wird:

Familienergänzende und -unterstützende Tageseinrichtungen:
Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort, Kinderhaus, Kindertagesstätte, Integrative Einrichtungen etc.

Familienersetzende Einrichtungen:
Kinder- und Jugendheim, Wohngruppe, Betreutes Wohnen, Jugendwohnheim, Internat

Freizeiteinrichtungen:
Spielmobil, betreuter Abenteuerspielplatz, Stadtranderholung, Jugendzentrum

Einrichtungen zur gesundheitlichen Fürsorge:
Kinderkrankenhaus, Kinderabteilung im Krankenhaus, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Müttergenesungsheim, Kinderkurheim

Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen:
Integrative Einrichtungen, Einrichtungen für Kinder u. Jugendliche mit Behinderungen

Welche Voraussetzungen muss ich für die Aufnahme mitbringen?
  • der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines 9-jährigen Gymnasiums oder die Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
    und
  • der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten
    oder
  • der Berufsabschluss als Kinderpfleger/in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung
    oder
  • die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder die allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen, die zur Vorbereitung auf die nachfolgende Berufsausbildung geeignet ist
    oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
    oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
    oder
  • eine mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Wird eine Tätigkeit als Tagesmutter lediglich in Teilzeitform nachgewiesen, verlängert sich die Zeit der geforderten Tätigkeit entsprechend
    oder
  • eine mindestens zweijährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung, wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann
    oder
  • eine zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung,
    oder
  • die Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind für die Dauer von drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
Wichtig: Für die Aufnahme ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Träger der Einrichtung, in der die Ausbildung absolviert werden soll, erforderlich.
Wie kann ich mich anmelden?

ein Ausbildungsvertrag,
ein tabellarischer Lebenslauf
ein aktuelles Lichtbild  

und bei

A) Mittlerem Bildungsabschluss:
beglaubigte Zeugnisabschrift des Mittleren Bildungsabschlusses und
beglaubigte Zeugnisabschrift des Berufskollegs für Praktikanten

B) Hochschulreife:
beglaubigte Abschrift des Abiturzeugnisses oder des Fachhochschulreifezeugnisses und einen Nachweis über eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen

C) Staatlich anerkannten Kinderpflegerinnen:
beglaubigte Zeugnisabschrift über den mittleren Bildungsabschluss und
beglaubigte Zeugnisabschrift über die abgeschlossene Berufsausbildung
Nachweis 9 + 3

...und wie kann es weiter gehen?
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung (und eventuell erforderlicher Berufserfahrung) bieten sich dem staatlich anerkannten Erzieher/der staatlich anerkannten Erzieherin verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung:
Ausbildung zur/m staatlich geprüften Fachwirt/in für Organisation und Führung – Schwerpunkt Sozialwesen,
Ausbildung zur Fachlehrerin/zum Fachlehrer für musisch-technische Fächer,
Ausbildung zur Fachlehrerin/zum Fachlehrer an Sonderschulen,
Ausbildung zum/zur Diplom-Musiklehrer/in,
Ausbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen.

Bei erfolgreichem Abschluss der Fachhochschulreife bietet sich die Möglichkeit zum Studium an einer Fachhochschule bzw. zu Weiterbildungen, die die Fachhochschulreife als Voraussetzung haben.