Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (Berufskolleg) befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein. Die Fachschule für Sozialpädagogik vermittelt die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz. Darüber hinaus führt sie die Allgemeinbildung weiter und ermöglicht durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung den Erwerb der Fachhochschulreife. Rechtliche Grundlage für die Ausbildung ist der Erzieherverordnung in der geltenden Fassung.
Die Ausbildung zum/zur Erzieher/in dauert insgesamt drei Jahre und gliedert sich in einen schulischen und einen praktischen Teil.
Die schulische Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik dauert zwei Jahre, sie gliedert sich in der Regel in wöchentlich vier Tage Unterricht und einen Tag praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Bei freiwilliger Teilnahme am Zusatzunterricht Mathematik während der zweijährigen schulischen Ausbildung und bei erfolgreich abgeschlossener Zusatzprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik kann die Fachhochschulreife erworben werden.
Abschlussprüfung:
Selbstständige Anfertigung einer Facharbeit, Präsentation der Facharbeit mit Fachgespräch
Schriftliche und mündliche Prüfung
Im Anschluss an die zweijährige schulische Ausbildung erfolgt einjährige Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Das Berufspraktikum wird von der Fachschule für Sozialpädagogik betreut.
Das Berufspraktikum dient dem sachgerechten Einarbeiten in die selbständige Tätigkeit einer Erzieherin oder eines Erziehers sowie der Anwendung und Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. (§39 Abs. 1, ErzieherVO2015)
Abschlussprüfung:
Jahresarbeit und Kolloquium.
1. Pflichtbereich | |
1.1 Fächer: | Religionslehre/Religionspädagogik Deutsch Englisch |
1.2 Handlungsfelder | 1) Berufliches Handeln theoretisch und methodisch fundieren 2) Erziehung und Betreuung gestalten 3) Bildung und Entwicklung fördern I 4) Bildung und Entwicklung fördern II 5) Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen 6) Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln 7) Sozialpädagogisches Handeln |
2. Wahlpflichtbereich (Änderungen möglich) |
Sport- u. Ernährungspädagogik Musik und Rhythmik Forschen und Experimentieren Betreuung unter Drei Hort- und Heimpädagogik |
3. Wahlbereich | Mathematik (Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife) |
Die Lehrpläne zu den angegebenen Fächern finden Sie unter folgendem Link:
Fachschule für Sozialpädagogik
Nach erfolgreicher Beendigung der zweijährigen schulischen Ausbildungszeit und des einjährigen Berufspraktikums ist die Schülerin/der Schüler berechtigt, sich „Staatlich anerkannte Erzieherin" oder „Staatlich anerkannter Erzieher" zu nennen und in den verschiedensten sozialpädagogischen Einrichtungen zu arbeiten.
Berufsfelder, in denen staatlich anerkannte Erzieher und Erzieherinnen arbeiten, sind Gruppen von Kindern oder Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen, in denen die Erziehung des Elternhauses ergänzt und unterstützt oder ersetzt wird:
Familienergänzende und -unterstützende Tageseinrichtungen:
Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort, Kinderhaus, Kindertagesstätte, Integrative Einrichtungen etc.
Familienersetzende Einrichtungen:
Kinder- und Jugendheim, Wohngruppe, Betreutes Wohnen, Jugendwohnheim, Internat
Freizeiteinrichtungen:
Spielmobil, betreuter Abenteuerspielplatz, Stadtranderholung, Jugendzentrum
Einrichtungen zur gesundheitlichen Fürsorge:
Kinderkrankenhaus, Kinderabteilung im Krankenhaus, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Müttergenesungsheim, Kinderkurheim
Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen:
Integrative Einrichtungen, Einrichtungen für Kinder u. Jugendliche mit Behinderungen
1. Anmeldeformular als Download
2. ein tabellarischer Lebenslauf
3. ein aktuelles Lichtbild
4. Praxisstellenvorschlag als Download
und bei
A) Mittlerem Bildungsabschluss:
beglaubigte Zeugnisabschrift des Mittleren Bildungsabschlusses und
beglaubigte Zeugnisabschrift des Berufskollegs für Praktikanten
B) Hochschulreife:
beglaubigte Abschrift des Abiturzeugnisses oder des Fachhochschulreifezeugnisses und einen Nachweis über eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen
C) Staatlich anerkannten Kinderpflegerinnen:
beglaubigte Zeugnisabschrift über den mittleren Bildungsabschluss und
beglaubigte Zeugnisabschrift über die abgeschlossene Berufsausbildung
Hinweis: Ein Auswahlverfahren ist gegebenenfalls erforderlich.
Bewerbungsschluss: Jeweils der 1. März des laufenden Jahres für das kommende Schuljahr.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung (und eventuell erforderlicher Berufserfahrung) bieten sich dem staatlich anerkannten Erzieher/der staatlich anerkannten Erzieherin verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung:
Ausbildung zur/m staatlich geprüften Fachwirt/in für Organisation und Führung – Schwerpunkt Sozialwesen,
Ausbildung zur Fachlehrerin/zum Fachlehrer für musisch-technische Fächer,
Ausbildung zur Fachlehrerin/zum Fachlehrer an Sonderschulen,
Ausbildung zum/zur Diplom-Musiklehrer/in,
Ausbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen.
Bei erfolgreichem Abschluss der Fachhochschulreife bietet sich die Möglichkeit zum Studium an einer Fachhochschule bzw. zu Weiterbildungen, die die Fachhochschulreife als Voraussetzung haben.